Leit-Con
Leiterplatten-Consulting Jonathan Rescher 

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN DER LEIT-CON JONATHAN RESCHER

§1 Geltungsbereich 

Alle derzeitigen und künftigen Lieferungen und Leistungen der Leit-Con Jonathan Rescher erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der Leit-Con Jonathan Rescher. 

§2 Vertragsabschluss 

 

Angebote der Leit-Con Jonathan Rescher erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Bestellungen des Kunden enthalten verbindliche Angebote, die Leit-Con Jonathan Rescher entweder durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware zu dem in Rechnung gestellten Endpreis annimmt.             

Mündliche Angaben, Produktbeschreibungen, Leistungsangaben u.a. stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, es sei denn, sie werden von Leit-Con Jonathan Rescher ausdrücklich „ als verbindlich“ bestätigt. Geringe Abweichungen der Ware von Produktangaben gelten als genehmigt, sofern das für den Kunden nicht unzumutbar ist. 

 

§3 Preisangaben

Alle Preisangaben der Leit-Con Jonathan Rescher, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend. Leit-Con Jonathan Rescher behält sich das Recht zur Preiserhöhung im Falle der Erhöhung der Beschaffungskosten oder sonstiger kaufpreisrelevanter Kosten vor. 

§4 Lieferung, Gefahrenübergang, Teilleistungen, Produktrückgabe, RMA-Prozedur 

Ist nichts anderes vereinbart, erfolgen alle Lieferungen der Leit-Con Jonathan Rescher versichert wobei sämtliche Transportkosten zusätzlich zum Kaufpreis von dem Kunden zu zahlen sind. Vorbehaltlich etwaiger sonstiger Rechte der Leit-Con Jonathan Rescher erfolgt die Lieferung an den Kunden mit der Übergabe an den Transporteur und erfolgt der Übergang der Gefahr in diesem Zeitpunkt. Die Auswahl des Transporteurs und der Transportroute erfolgen durch Leit-Con Jonathan Rescher, sofern nicht vom Kunden vorgegeben. Leit-Con Jonathan Rescher wird sich bemühen, bei der Auslösung der Versendung und dem Lieferdatum dem vom Kunden gewünschten Lieferzeitpunkt so gut wie möglich zu berücksichtigen. Leit-Con Jonathan Rescher ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferung einer geringeren Menge als bestellt befreit den Käufer nicht von der Pflicht, die Lieferung anzunehmen und zu bezahlen. Lieferverzug mit einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung anderer Teillieferungen. Bestellungen von Standardware („ Standardprodukte“) dürfen ohne Zustimmung der Leit-Con Jonathan Rescher nicht geändert, rückgängig gemacht oder hinsichtlich des Liefertermins verschoben werden; die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen der Leit-Con Jonathan Rescher. Leit-Con Jonathan Rescher behält sich vor, Warenverkäufe ihrer Kunden nach freiem Ermessen zuzuteilen. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen Bedingungen können Bestellungen von speziellen, kundenspezifischen, Mehrwert- oder sonstigen vom Standard abweichenden Lieferungen und Leistungen, einschließlich für den Kunden zusammenzustellender Bausätze sowie Ware von Herstellern, die nicht auf der Herstellerliste der Leit-Con Jonathan Rescher erscheinen, unfertiger Erzeugnisse und sonstiger von Leit-Con Jonathan Rescher als „NCNR“ oder„Non-Cancellable“ and „Non-Returnable“ bezeichneter Ware und Leistungen („Sonderprodukte“) nicht gekündigt und Sonderprodukte nicht zurückgegeben werden. Warenrückgaben werden nach den jeweils hierfür bei Leit-Con Jonathan Rescher bestehenden Regeln abgewickelt (RMA_Prozedur). Ohne die vorher von Leit-Con Jonathan Rescher zugeteilte sog. RMA_Nummer (Return-Material Authorisation), werden keine Waren bei der Rückgabe seitens der Leit-Con Jonathan Rescher akzeptiert und angenommen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zurückgegebene Ware vor Transportschäden gesichert wird und hat sie demgemäß zu verpacken. Darüber hinaus müssen die retournierten Waren frachtfrei angeliefert werden. Handelt es sich um Waren, die vom Kunden als mangelhaft angesehen werden, muss bei der Rücklieferung eine komplette und ausführliche Beschreibung des Mangels beigefügt sein. Waren, die nicht aufgrund vorstehender Regelungen seitens Leit-Con Jonathan Rescher akzeptiert und angenommen werden können, werden auf Kosten des Kunden an diesen zurückgesandt.

§5 Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, zu den vereinbarten Terminen. Dies gilt auch nach erfolgten Auftragsbestätigungen. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn Leit-Con Jonathan Rescher die Ware dem vereinbarten oder gewählten Transporteur so rechtzeitig übergibt, dass sie bei normalem Verlauf den Kunden rechtzeitig erreicht. Unbeschadet dessen ist der Kunde darauf hingewiesen, dass von Leit-Con Jonathan Rescher angegebene Liefertermine nur Schätzungen darstellen.

§6 Lieferstörungen, Verzug 

Von Leit-Con Jonathan Rescher nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, berechtigen Leit-Con Jonathan Rescher, die Leistung für die Dauer ihrer Auswirkung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist zu verschieben. Dauert die Lieferverzögerung mehr als vier Wochen, kann jede Partei von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Zu den von Leit-Con Jonathan Rescher nicht zu vertretenden Lieferstörungen gehören, sofern nicht anders vereinbart, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Handlungen oder Unterlassungen Dritter oder öffentlicher, behördlicher oder militärischer Stellen, Rechtsänderungen, Materialknappheit, Aufstände, Krieg, terroristische Anschläge, Transportverzögerungen, Pandemien sowie Ausfall oder Störung der normalen Bezugsquellen für Arbeitskraft oder Material. Verhindert eine Änderung staatlicher oder behördlicher Importkonditionen die Lieferung, ist Leit-Con Jonathan Rescher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall wird Leit-Con Jonathan Rescher auf Verlangen des Kunden mit diesem einen den veränderten Konditionen angepassten neuen Vertrag schließen. Kommt Leit-Con Jonathan Rescher in Verzug, gilt für die Haftung §10. 

§7 Eigentumsvorbehalt 

Bis zur Erfüllung aller Forderungen-auch sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent- die Leit-Con Jonathan Rescher gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden Leit-Con Jonathan Rescher die folgenden Sicherheiten gewährt: Die Ware bleibt Eigentum von Leit-Con Jonathan Rescher. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Leit-Con Jonathan Rescher als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit) –Eigentum der Leit-Con Jonathan Rescher durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit) –Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Leit-Con Jonathan Rescher übergeht. Ware, an der Leit-Con Jonathan Rescher (Mit) –Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) an die Stelle der Vorbehaltsware tretenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Leit-Con Jonathan Rescher ab. Leit-Con Jonathan Rescher nimmt diese Abtretung an. Leit-Con Jonathan Rescher ermächtigt ihn widerruflich, die an Leit-Con Jonathan Rescher abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Leit-Con Jonathan Rescher hinweisen und Leit-Con Jonathan Rescher unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden –insbesondere Zahlungsverzug- sowie in dem Fall, dass über sein Vermögen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist, ist Leit-Con Jonathan Rescher berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, Leit-Con Jonathan Rescher die für den Einzug der abgetretenen Forderungen notwendigen Angaben mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der Leit-Con Jonathan Rescher hiernach zustehenden Sicherheiten den noch offenen Betrag ihrer Forderungen gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 10%, so wird Lei-Con Jonathan Rescher insoweit auf Verlangen des Kunden nachihrer Wahl Sicherheiten freigeben. 

§8 Mängelrüge, Gewährleistung 

Dem Kunden obliegt es, die Ware gemäß §377 HGB zu untersuchen und eventuell offene Mängel/ sonstige Abweichungen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung anzuzeigen. Ist die Ware bei Gefahrenübergang mangelhaft und wird dies rechtzeitig gerügt, ist Leit-Con Jonathan Rescher nach eigener Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet. Ist Leit-Con Jonathan Rescher hierzu nicht innerhalb angemessener Zeit bereit oder in der Lage oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, kann der Kunde nach eigener Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Hat der Kunde wegen Mängeln an von Leit-Con Jonathan Rescher gelieferter Ware einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen gemacht, gilt §10. Keine Gewährleistung besteht u.a. für (i) die Geeignetheit der Ware für einen bestimmten Verwendungszweck, es sei denn diese war ausdrücklich schriftlich vereinbart, (ii) für Mängel, die nach Gefahrenübergang entstanden sind, z.B. durch fehlerhaften Betrieb (Nichteinhaltung der vorgegebenen Gebrauchsspezifikationen) oder–Bedingungen), Beschädigung oder sonstige Fremdeinflüsse, (iii) bei verspäteter Rüge (iv) gegenüber anderen Personen als dem Kunden . 

§9 Gewährleistungsfrist 

Gewährleistungsansprüche verjähren in einer Frist von 24 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Lieferung an den Kunden oder mit Eintritt eines Abnahmeverzugs des Kunden. Sollten die Hersteller der Waren eine Gewährleistung für einen längeren Zeitraum übernehmen, so wird Leit-Con Jonathan Rescher diese auf entsprechendes Verlangen an den Kunden übertragen, sofern der Hersteller dem zustimmt.

§10 Haftung 

Leit-Con Jonathan Rescher haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung der Leit-Con Jonathan Rescher, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich z.B. Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung, Gewährleistung, unerlaubter Handlung) ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht 

  • bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; 
  • bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; 
  • bei Verletzung einer – schriftlich übernommenen – Garantie, hinsichtlich der Schäden, von denen die Garantie schützen soll; 
  • bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht;
  • bei Verzug mit der Lieferung. 

Im Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht sowie bei Lieferverzug ist die Haftung der Leit-Con Jonathan Rescher für einfache Fahrlässigkeit dem Grunde nach beschränkt auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf höchstens 10.000€,-, soweit nicht im Einzelfall ein höherer Haftungsrahmen vereinbart ist. Leit-Con Jonathan Rescher haftet in diesen Fällen insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Kunden oder für nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die Haftungsbeschränkungen gemäß den beiden vorstehenden Sätzen gelten auch, wenn ein Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines Mitarbeiters oder Beauftragten beruht, der nicht zu den leitenden Angestellten der Leit-Con Jonathan Rescher oder zu den gesetzlichen Vertretern ihrer Komplementärin gehört. 

§11 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung/Zurückbehaltung, Zahlungsverzug 

Alle Rechnungen der Leit-Con Jonathan Rescher sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Ist die erstmalige Kreditprüfung des Kunden noch nicht abgeschlossen, gerät der Kunde gegenüber der Leit-Con Jonathan Rescher oder Dritten in Zahlungsverzug oder entstehen nach billigem Ermessen der Leit-Con Jonathan Rescher aus sonstigen Gründen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder –bereitschaft des Kunden, ist Leit-Con Jonathan Rescher berechtigt die vereinbarte oder künftigen Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. Löst der Kunde eine Nachnahme nicht ein, kann Leit-Con Jonathan Rescher die Ware –unbeschadet sonstiger Rechte –anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigene Rechnung verkaufen und dem Kunden eine Differenz zwischen dem mit Ihm vereinbarten und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis in Rechnung stellen. Dem Kunden stehen gegen den fälligen Zahlungsanspruch der Leit-Con Jonathan Rescher kein Zurückbehaltungsrecht und keine Aufrechnungsbefugnis zu, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Leit-Con Jonathan Rescher Verzugszinsen gemäß §288 Abs.2 BGB fordern. Weitergehende Rechte bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben unberührt. 

§12 Verwendungsbeschränkungen, Freistellung 

Die von Leit-Con Jonathan Rescher verkauften Waren sind nur für die vom jeweiligen Hersteller bestimmten Zwecke vorgesehen. Diese umfassen regelmäßig nicht den Einsatz der Produkte in lebenserhaltenden oder – unterstützenden Systemen, die im Zusammenhang mit nuklearem Material oder für sonstige Zwecke, in denen ein Versagen des Produkts bei vernünftiger Einschätzung zu der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder zu außergewöhnlich hohen Vermögensschäden führen kann. In dem Fall, dass der Kunde von Leit-Con Jonathan Rescher gekaufte und/oder programmierte ungeachtet dessen in solchen Zusammenhängen verwendet oder zu solchem Gebrauch weiterverkauft, geschieht dies auf eigene Gefahr und alleiniger Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt hiermit die Leit-Con Jonathan Rescher und den jeweiligen Hersteller von jeder Haftung aufgrund des Gebrauchs von Waren in solchen Zusammenhängen auf erstes Anfordern in vollem Umfang schad- und klaglos, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsverteidigung. 

§13 Gewerbliche Schutzrechte 

Umfasst eine Lieferung Software oder sonstiges Eigentum, werden solche Software oder sonstiges geistiges Eigentum dem Kunden zu den Bedingungen der Urheberrechts- und Nutzungslizenz gewährt, deren Bedingungen aus dem Lizenzvertrag ersichtlich sind, der der Software oder dem sonstigen geistigem Eigentum beigefügt ist. Diese Bedingungen gewähren keine Rechte und keine Lizenz zu einem Gebrauch solcher Software oder sonstigen geistigen Eigentums in einer Weise oder zu einem Zweck, die nicht ausdrücklich durch den Lizenzvertrag gestattet sind. 

§14 Wiederverkauf/Ausfuhrkontrolle 

Sämtliche durch Leit-Con Jonathan Rescher gelieferten Waren sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferungsland bestimmt. Der Wiederverkauf oder die sonstige Verwendung der Ware und der mit ihnen verbundenen Technologie und Dokumentation unterliegen den Ausfuhrkontrollbestimmungen (Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Verwaltungsakten) der Vereinigten Staaten von Amerika, der Heimatstaaten der vertragsschließenden Parteien sowie der Europäischen Union und können außerdem den Export- und/oder Importbestimmungen weiterer Staaten unterliegen. Es obliegt dem Kunden sich über diese Bestimmungen zu informieren, sie zu beachten und entsprechende Ausfuhr-, Wiederausfuhr- oder Importgenehmigungen selbst zu beantragen und zu erwirken. 

§15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Sämtliche Verpflichtungen aus der mit Leit-Con Jonathan Rescher bestehenden Geschäftsbeziehung sind am Sitz der jeweiligen Betriebsstätte, die den Auftrag ausführt, zu erfüllen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Leit-Con Jonathan Rescher und dem Kunden, auch im Zusammenhang mit Wechsel- und Scheckansprüchen, ist Bottrop. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallende personenbezogene Daten werden von Leit-Con Jonathan Rescher, soweit geschäftlich notwendig, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet.  

Lieferbedingungen als PDF zum Download

 
 
 
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